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2.1 Palliativstation

Eine Palliativstation ist im Gegensatz zu einem Hospiz immer an ein Krankenhaus angebunden, das heißt auch alle medizinischen Leistungen des Krankenhauses stehen der Palliativstation zur Verfügung (wie z.B. Röntgen, Medikamente..)

Wenn man bereits stationär in dem betreffenden Krankenhaus liegt, stellt der zuständige Stationsarzt ein Konsil und den Kontakt zur Palliativstation her. In einigen Fällen kann der Hausarzt oder SAPV-Arzt sich direkt an die Stationsärzte der Palliativstation wenden. 

In einigen Fällen können die Angehörigen auch direkt auf der Palliativstation anrufen und ihr Anliegen darlegen. 

Auf einer Palliativstation steht immer die Symptomkontrolle im Vordergrund. Kann also der Hausarzt oder betreffende Station im Krankenhaus das Befinden des Patienten nicht verbessern ist es eine gute Möglichkeit Unterstützung auf einer Palliativstation zu erhalten.

Eine Hilfe ist immer dann in Anspruch zu nehmen wenn das Symptom nicht mehr händelbar ist und auf der Palliativstation verbessert werden kann. Viele Patienten werden durchaus mehrmals aufgenommen.

Ziel der Palliativstation ist eine gute Symptomkontrolle durch eine gute medikamentöse Einstellung des Betroffenen. So werden die Patienten oft bei starken Schmerzen, Übelkeit, Juckreiz, Atemnot und Erbrechen, aber auch Angstzustände oder Unruhe aufgenommen. 

Besuchszeiten gibt es keine, bitte mit der betreffenden Station klären.

Krankenhaus der Barmherzigen Brüder in Regensburg 0941/ 369 3115

Universitätsklinikum in Regensburg 0941/944 5569

Kliniken Nordoberpfalz in Weiden  0961/303 16370

Klinikum St. Marien in Amberg  09621/38 1505  

Krankenhaus Bad Kötzting Sana Klinik 09941/20 118

Klinikum Neumarkt 09181/ 420 3209    

Die Aufnahme erfolgt üblicherweise über den behandelnden Arzt oder bei einem Krankenhausaufenthalt über den Stationsarzt, Hausarzt oder das SAPV-Team

Anders als in einem Hospiz gibt es auf einer Palliativstation eine begrenzte Liegedauer. Bei einer längeren Verweildauer muss der Aufenthalt medizinisch begründet werden. 

Ja, in der Regel können Angehörige nach Rücksprache übernacht bleiben (bitte geltende Coronaregelungen beachten)

Nein, die Kosten die bei einem Aufenthalt auf einer Palliativstation entstehen, werden vollständig von der Krankenkasse übernommen.

Auf einer Palliativstation sind rund um die Uhr pflegerisches und ärztliches Personal erreichbar, dass Ihnen bei Bedarf helfen kann und Sie unterstützt.

Oft wird die Strahlentherapie für die Patienten auf der Palliativstation weitergeführt, gerade wenn es sich dabei um eine Schmerzbestrahlung handelt. Auch Chemotherapien werden im Einzelfall durchgeführt. Das variiert auf den einzelnen Palliativstationen, bitte mit den zuständigen Ärzten der jeweiligen Palliativstation absprechen.

Es besteht die Möglichkeit Nahrung über eine PEG oder als Infusion zu verabreichen, jedoch muss immer zum aktuellen Zeitpunkt mit dem behandelnden Arzt über die Sinnhaftigkeit dieser Maßnahme gesprochen werden sowie alternative Möglichkeiten in Erwägung zu ziehen. Das gleiche gilt für therapeutische Medikationen wie z.B. Antibiosen. Es steht zu jeder Zeit die Schaden/Nutzen Fragen im Vordergrund.

Angst und Unruhe sind immer wieder ein großes Thema für die Betroffenen, sprechen Sie ihre Bedürfnisse, Ängste und Beschwerden offen und ehrlich mit den behandelnden Ärzten und dem Pflegepersonal an. Gemeinsam mit Ihnen werden Lösungen gesucht und meist auch gefunden. 

Ein palliativmediziner Konsiliardienst  ist ein Team, bestehend aus einem Palliativmediziner und einer palliative Care Pflegefachkraft. Sie betreuen Patienten außerhalb einer Palliativstation auf den jeweiligen Stationen, wie der Onkologie oder auch Chirurgie oder Strahlentherapie. Sie wenden sich den Problemen der Patienten ganzheitlich zu und unterstützen die Betreuung durch das jeweilige Stationsteam auf dem sich der Patient gerade befindet. Oft kommen auf diese Art die Betroffenen zum ersten Mal mit der Palliativmedizin überhaupt in Kontakt.

Unter Umständen erfolgt auf diese Weise eine Anmeldung auf die Palliativstation oder ins stationäre Hospiz.

2.2 Hospiz

 Eine Voranmeldung kann telefonisch erfolgen - die formelle Anmeldung erfolgt mit einer “ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung und dem Antrag des Betroffenen auf stationäre Hospizleistung->beide Formulare finden Sie auf der Internetseite des Hospizes. 

Es muss eine unheilbare, Lebenszeit limitierende Erkrankung vorliegen, welche mit Symptomen einhergeht, die die Versorgung zu Hause an ihre Grenzen bringt.

Die Palliativstation ist an ein Krankenhaus angegliedert, ist ärztlich besetzt und hat den Auftrag den Patienten nach bestmöglicher palliativmedizinischer Behandlung wieder zu entlassen - ein Hospiz ist eigenständig, die ärztliche Versorgung erfolgt durch den Hausarzt  und der Aufenthalt ist in der Regel bis zum Tod.

Je nach Problemlage kann die Einbindung einer SAPV oder eines ambulanten hospizdienstes hilfreich sein oder die Verlegung auf eine Palliativstation, wenn die Symptomlast eine Versorgung zu Hause unmöglich macht. 

In der Regel bis zum Lebensende, außer es kommt zu einer langfristigen Stabilisierung im Rahmen welcher eine Versorgung zu Hause oder in einer Pflegeeinrichtung möglich erscheint.

Wenn die Erkrankung soweit fortgeschritten ist, dass die Ärzte keine weitere Behandlungsmöglichkeit mehr in Betracht ziehen und man die Versorgung zu Hause nicht als dauerhaft ausreichend eingeschätzt wird.

Die Finanzierung erfolgt durch Kranken- und Pflegeversicherung und den jeweiligne Einrichtungsträgern. Bei den Kosten die noch entstehen, handelt es sich um Zu- oder Aufzahlungen für Rezeptgebühren für Medikamente, Hilfsmittel…, Wunschleistungen z. B. Fußpflege, Wäscheaufbereitung.

Ja, auf Wunsch oder wenn sich die Erkrankung bzw. die damit einhergehenden Symptome soweit stabilisieren, dass eine versorgung zu Hause oder in einer Pflegeeinrichtung möglich sind.

In der Regel nicht - eine Absprache mit dem jeweiligen Hospiz hierüber sollte aber erfolgen.

Ja, hierauf sind Hospize vorbereitet - eine Absprache zu den Möglichkeiten und Konditionen muss mit dem jeweiligen Hospiz aber erfolgen.

Ganz individuell und nur dann wenn Sie das möchten.

Möglicherweise, aber das richtet sich nach der Situation.

Der Wunsch des Kranken keine Nahrungs oder Flüssigkeit mehr aufzunehmen wird respektiert und es werden ihm entsprechend lindernde Maßnahmen angeboten.

Ja, wenn dieser einverstanden ist und für Fragen und Anordnungen auch für das Hospiz erreichbar ist.

Ja, hierfür wird gemeinsam mit dem behandelnden Arzt ein vorausschauender Therapieplan erstellt, auf dessen Basis das Pflegefachpersonal im Hospiz in der Lage ist die entsprechende Medikation zu verabreichen.

In stationären Hospizen wird mit  zusätzlichen Angeboten wie z.B. seelsorgerischer Begleitung, Psychotherapie, Atemtherapie  und auch der Einsatz von qualifizierten Hospizbegleitern versucht diesen Ängsten und Nöten  zu begegnen und Entspannung zu verschaffen; nach ärztlicher Anordnung kommen bei Bedarf auch entsprechende Medikamente zur Unterstützung zum Einsatz.

Der ambulante Hospizdienst besteht aus qualifizierten ehrenamtlichen Hospizbegleitern die den Schwerpunkt in der psychosozialen Begleitung von Schwerkranken und Ihren Angehörigen haben - in einem stationäre Hospiz  versucht ein multiprofessionelles Team dem Schwerstkranken/Sterbenden ein würdevolles, möglichst angst- und schmerz reduziertes Sterben zu ermöglichen.

Dem Kranken einen Ort zu geben, an dem er in Würde und frei von Angst seinen letzten Lebensweg gehen kann.

Dann wenn die Begründung nicht gegeben ist, beziehungsweise dann wenn kein Platz zur Verfügung steht.

2.3 Pflegeime

Über die Pflegeleistung je nach Pflegegrad bei vollstationärer Pflege und einer Zuzahlung (Eigenleistung die durch den Pflegebedürftigen zu entrichten ist. Bei Sozialhilfeberechtigung durch das Sozialamt).

Seniorenratgeber des LKS Schwandorf

Suche nach Pflegeheimen (aok.de)    Bitte Ort und Umkreis eingeben!!

Die Fachstelle für Pflegende Angehörige hält Prospekte der Altenheime im Landkreis bereit 

 Als Leistung der Pflegeversicherung kann die Kurzzeitpflege ab dem Pflegegrad 2 unter bestimmten Vorraussetzungen in Anspruch genommen werden. Das trifft bei Pflegegrad 2 bis 5 in gleicher Höhe zu.

Zur Organisation empfiehlt sich eine direkte Kontaktaufnahme mit der gewünschten Einrichtung. Im Notfall (Nachversorgung nach einem Klinikaufenthalt) unterstützt auch der Sozialdienst der Klinik.

Ein Eigenbetrag für Unterkunft und Verpflegung muss selbst entrichten werden. Dieser kann unter Umständen von der Pflegekasse wieder ersetzt werden.

Die Höhe der Leistung beträgt bis zu 1.774 Euro für bis zu acht Wochen pro Kalenderjahr. 

Pflegebedürftige Personen mit dem Pflegegrad 1 können den Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro pro Monat, also bis zu 1.500 Euro pro Jahr, einsetzen, um Leistungen der Kurzzeitpflege in Anspruch zu nehmen.

2.4 Krankenhaus

Die Akutkrankenhäuser können im Bedarfsfalle eine allgemeine palliativmedizinische und palliativpflegerische Betreuung mit allen Möglichkeiten anbieten.                     Falls notwendig kann bei Entlassung eine ambulante allgemeine palliativmedizinische Betreuung durch den Hausarzt oder eine spezielle palliativmedizinische Versorgung (SAPV) in die Wege geleitet werden.

Falls erforderlich können die Akutkrankenhäuser Palliativpatienten nach Absprache auch auf eine Palliativstation, ggf. in einem auswärtigen Krankenhaus, direkt verlegen. Fachkliniken, beispielsweise für Orthopädie oder Rehabilitation, bieten üblicherweise keine palliativmedizinische und -pflegerische Betreuung an.

Sie, Ihr Bevollmächtigter oder Betreuer entscheidet, ob Sie mit einer Krankenhausbehandlung einverstanden sind. Wenn Sie nicht einverstanden sind, ist für die medizinische Versorgung zu Hause der hinzugezogene Notarzt, Ihr Hausarzt/-ärztin oder der “kassenärztliche Bereitschaftsdienst” (Tel. 116 117) zuständig.                                 

Wenn Sie sich nicht mehr äußern können, wären eine Patientenverfügung, (Vorsorge-)Vollmacht, Betreuungsverfügung und der vom PHN entworfene Palliativ-Notfallbogen für die hinzugezogenen Ärzte (insb. den Notarzt und das Rettungsteam) sehr hilfreich, um Ihre Entscheidungen zu erkennen. Am besten sollten diese Unterlagen, idealerweise durch einen aktuellen Arztbrief ergänzt, direkt bei Ihnen am Krankenbett vorhanden sein. 

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