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3.1 Ethikberatung

Bei lebensbedrohlichen Erkrankungen müssen oft schwierige Entscheidungen getroffen werden, wenn die fortschreitende Krankheit mehr zu einer Leidens- als zu einer Lebensverlängerung führt und belastende Nebenwirkungen eine deutliche Verschlechterung zur Folge haben.

Der Ethikberater kann dem Patienten und seinen Angehörigen schwierige Entscheidungen nicht abnehmen. Er wird sich aber Zeit nehmen, sie zu unterstützen, indem er Patienten und Angehörige, meist in der häuslichen Umgebung des Patienten, in einem reflektierten Gespräch (Fallbesprechung) unter Berücksichtigung ethischer Prinzipien berät und dabei die Wünsche und Sorgen sowie das persönliche Umfeld einbezieht.

Die anschließend ausgesprochene Empfehlung hat keine rechtliche Bindung und ist immer mit dem behandelnden Arzt abgestimmt.

Der Antrag auf eine ethisch fundierte Patientenberatung kann schriftlich oder telefonisch beispielsweise bei „Pallicura – Verein zur Förderung der Palliativ- und Hospizversorgung e.V.“ gestellt werden. Die Kosten für die Ethikberatung werden von Spendengeldern und Mitgliedsbeiträgen des oben genannten „Fördervereins Pallicura“ getragen. Die Beratung ist somit kostenlos.

Ethische Fallbesprechungen stationärer Patienten können in fast allen Akutkrankenhäusern angefordert werden. Eine Gruppe von Medizinern, Pflegekräften, nichtmedizinischem Personal, evtl. auch Seelsorger oder Psychologen berät den Fall und gibt dem zuständigen Arzt und indirekt auch dem Patienten eine Empfehlung.

3.2 Hilfreiches zum Thema Vorsorgevollmacht, Betreuungsvollmacht und Patientenverfügung

Grundsätzlich gibt es für Patienten zwei wichtige Dokumente aus diesem Bereich. Die Vorsorgevollmacht und die Patientenverfügung.

In der Patientenverfügung ist geregelt, welche Maßnahmen ich mir wünsche und welche Maßnahmen und Behandlungen ich nicht möchte, wenn ich selbst nicht mehr entscheiden kann. Hierzu sind Vordrucke verfügbar, zB. auf der Seites des Bundesjustizministeriums (https://www.bmj.de/DE/Themen/VorsorgeUndBetreuungsrecht/Patientenverfuegung/Patientenverfuegung_node.html) wo man beispielhafte Formulierungen für eine solche Verfügung finden kann. Grundsätzlich sollte eine Patientenverfügung individuell abgefasst werden, also kein Vordruck zum Ankreuzen verwendet werden, um den eigenen Willen schriftlich und individuell zum Ausdruck zu bringen. Auf der Seite der Verbraucherzentralen gibt es auch einen Online-Generator für eine Patientenverfügung.  (https://www.verbraucherzentrale.de/patientenverfuegung-online)

In der Vorsorgevollmacht ist geregelt, wer Entscheidungen in meinem Namen oder über mich treffen darf, wenn ich selbst dazu in der Lage bin. Dazu braucht man keinen Notar, eine solche Vollmacht kann man sich ausdrucken (zum Besipiel von der Seite des Bundesjustizministeriums (https://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/Service/Formulare/Vorsorgevollmacht.html)). 

Zum Beispiel kann für folgende Bereiche eine Bevollmächtigung festgelegt werden:
Gesundheitsversorgung, Wohnung und Aufenthalt, Vermögen, Post, etc.
Es können aber auch einzelne Bereiche ausgeschlossen werden.

Bei Volljährigkeit und zu jedem späteren Zeitpunkt. Spätestens bei einer Erkrankung oder vor einer Operation.

Die Vollmachten können mit Absprache mit dem Hausarzt erstellt werden. Ein Austausch innerhalb der Familie um bestimmte Situationen durchzusprechen ist sinnvoll. Auch sollte jedem Familienangehörigen klar sein, wer bevollmächtigt wird (zB. bei mehreren Geschwister).

Die Vollmachten sollten regelmäßig überarbeitet und angepasst werden

Alle Vollmachten greifen erst, wenn der Betroffene selbst seinen Willen nicht mehr äußern kann, sie kann vorher von ihm jederzeit widerrufen werden.

Die Fachstelle für pflegende Angehörige beim Caritasverband hält alle Vorlagen bereit. Hier können die Vordrucke  “Christliche Patientenvorsorge”, das Formular “Vorsorgevollmacht” und das Formular “Betreuungsverfügung”  abgeholt und bei Bedarf besprochen werden. 

Vordrucke sind im Landratsamt und teilweise in den Gemeinden zu finden, oder kostenpflichtig im Buchhandel zu bestellen.

Die Unterlagen sind im Internet auf der Seite des Bundesinnenministeriums zu finden.

3.3 Organisatorisches / Ablauf Palliativ- und Hospiznetzwerk

Das Palliativ-Hospiz-Netzwerk im Landkreis Schwandorf ist ein 2013 gegründeter Verbund eigenständiger Mitglieder aus dem Gesundheits- und Sozialwesen des Landkreises Schwandorf. 

Für das Netzwerk anfallende Kosten werden von den Mitgliedern getragen und ggf. durch Spenden aufgebracht. Für den Anrufer entstehen keine Kosten.

Mitglieder des Palliativ-Hospiz-Netzwerks sind: spezialisierte ambulante Palliativdienste (SAPV), ambulante und stationäre Hospizdienste, Akutkrankenhäuser mit ihren allgemeinen palliativmedizinischen Versorgungsleistungen (ggf. Weiterverlegung auf Palliativstationen), ambulante Pflegedienste, stationäre Senioren- und Pflegeeinrichtungen, Hausärzte über den ärztlichen Kreisverband, Pflegeberatung einer Krankenversicherung (stellvertretend für andere Krankenversicherungen), kirchliche Dienste, Landratsamt Schwandorf (Gesundheitsamt und Fachstelle für Seniorenbetreuung).

Das Ziel einer Palliativ- und Hospizversorgung im Allgemeinen ist, dass unheilbar kranke Menschen ihr Leben bis zum Tod selbstbestimmt gestalten können, ihre Lebensqualität und Würde weiterhin höchste Priorität einnehmen und ihre gesundheitlichen, psychischen, spirituellen und sozialen Bedürfnisse gestillt werden.

Selbstverständlich! Dazu wenden Sie sich an die Krankenkasse des Betroffenen, diese leiten Sie an die zuständige Pflegekasse für ein Pflegeberatungsgespräch weiter.

Wenn nicht lebensbedrohliche Probleme außerhalb der Sprechzeiten des Hausarztes auftreten, kann über die 116 117 (ohne Vorwahl) ein ärztlicher Bereitschaftsdienst zu Rate gezogen werden. Es wird bei Bedarf ein Arzt zu ihnen geschickt. Dies sind diensthabende Ärzte der Region aller Fachbereiche.

Bei akuten, lebensbedrohlichen Ereignissen ist stets die 112 zu wählen. Bitte halten Sie ihre Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht oder den Palliativ-Hospiznetzwerk Notfallbogen bereit. 

         

Mitglieder des Palliativ-Hospiz-Netzwerks sind: spezialisierte ambulante Palliativdienste (SAPV), ambulante und stationäre Hospizdienste, Akutkrankenhäuser mit ihren allgemeinen palliativmedizinischen Versorgungsleistungen (ggf. Weiterverlegung auf Palliativstationen), ambulante Pflegedienste, stationäre Senioren- und Pflegeeinrichtungen, Hausärzte über den ärztlichen Kreisverband, Pflegeberatung einer Krankenversicherung (stellvertretend für andere Krankenversicherungen), kirchliche Dienste, Landratsamt Schwandorf (Gesundheitsamt und Fachstelle für Seniorenbetreuung).

Wenn es seitens des Patienten/der Patientin gewünscht wird, können natürlich die Daten weitergegeben werden. Der Datenschutz wird und muss selbstverständlich gewährleistet werden.

Hilfsmittel werden vom Haus- ggf. Facharzt verordnet. Sinnvoll ist aber auch eine Absprache mit z. B. dem ambulanten Pflegedienst.

Nötige Formulare müssen am besten mit der zuständigen Institution (z. B. Kranken- und Pflegeversicherung) abgesprochen werden und können wohl von denen versandt oder von deren Homepage heruntergeladen werden)

Notfallbogen Palliativ-Hospiznetzwerk

Hospiz St Felix Bescheinigung des behandelnden Arztes

Hospiz St Felix Aufnahmeantrag

Johannes Hospiz Bescheinigung des behandelnden Arztes

Johannes Hospiz Aufnahmeantrag

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