Die Weiterbildung qualifiziert zur Beratung in der gesundheitlichen Versorgungsplanung in der letzten Lebensphase gemäß § 132g Abs. 3 SGB V. Inhalt der gesundheitlichen Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase ist ein individuelles, auf die Situation des Leistungsberechtigten zugeschnittenes Beratungsangebot zur medizinisch-pflegerischen,…