
Gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase nach §132g SGB V
April 27 @ 9:00 - November 15 @ 16:30
Euro1850,00Die Weiterbildung qualifiziert zur Beratung in der gesundheitlichen Versorgungsplanung in der letzten Lebensphase gemäß § 132g Abs. 3 SGB V. Inhalt der gesundheitlichen Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase ist ein individuelles, auf die Situation des Leistungsberechtigten zugeschnittenes Beratungsangebot zur medizinisch-pflegerischen, psychosozialen und spirituellen Versorgung in der letzten Lebensphase. Ziel ist die Ermöglichung und Unterstützung einer selbst bestimmten Entscheidung über Behandlungs-, Versorgungs- und Pflegemaßnahmen am Lebensende.
Bereits nach Abschluss von Block 1und Block 2 des Theoriemoduls, der zwei begleiteten Beratungsprozesse und dem Nachweis gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen sind die Berater berechtigt Leistungen abzurechnen.
Die Weiterbildung findet berufsbegleitend statt und ist in zwei Teile gegliedert.